VEREINBARKEIT

Pflege und Beruf

Zahlreiche Beschäftigte, die die Pflege ihrer Eltern, Großeltern, ihrer Partnerinnen und Partner oder Kinder übernehmen, müssen ihre Arbeitszeiten einschränken, umorganisieren oder ihre Tätigkeiten zeitweise ganz ruhen lassen. Neben den sozial- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen können Unternehmen pflegenden Angehörigen im Rahmen individueller Absprachen flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten anbieten und damit ihre Arbeitskraft sichern. Generell bilden die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt und die technischen Möglichkeiten für mobiles Arbeiten gute Ausgangsbedingungen für die Verbreitung einer pflegesensiblen Unternehmenskultur.

Pflegetelefon und „Wege zur Pflege“

Umfangreiche Hilfe bietet auch das Familienministerium. So berät das Team des Pflegetelefons zu den Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes. Dazu gehören beispielsweise eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Das Pflegetelefon ist eine erste Anlaufstelle für Fragen zur Organisation der Pflege, für Fragen zur Finanzierung der Pflege und bei starker Belastung durch die Pflegesituation. Das Team des Pflegetelefons vermittelt Sie auch an eine für Ihre Situation geeignete Beratungsstelle weiter. Das Beratungsteam des Pflegetelefons erreichen Sie bundesweit telefonisch unter 030 20 17 91 31. Viele weitere Hilfen erwarten Sie auf der Webseite.

Hotlines und Pflegewegweiser NRW für Pflegebedürftige und Angehörige

Die kostenlose Hotline des Pflegewegweisers NRW informiert zu den verschiedenen Fragen rund um Pflege und vermittelt an Beratungsstellen, die in der individuellen Situation weiterhelfen können. Das Beratungstelefon unter der Rufnummer 0800 40 40 044 ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 13 bis 17 Uhr besetzt.

Bei der Pflege zu Hause setzen viele Familien auf die Beschäftigung einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft, die bei der pflegebedürftigen Person wohnt und sich um sie kümmert. Das klingt im ersten Moment praktisch, bei der Beschäftigung stellen sich aber viele rechtliche Fragen. Das Beratungstelefon unter der Rufnummer 0211 91380 1400 informiert über die verschiedenen Möglichkeiten, ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte legal zu beschäftigen. Die Sprechzeiten sind mittwochs von 10 bis 12 und von 14 bis 16.30 Uhr.

Über die Datenbank können Pflegebedürftige und Angehörige selbst nach passenden Beratungsstellen oder Kontaktbüros der Pflegeselbsthilfe in NRW suchen.

Für Unternehmen: Das NRW-Programm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“

Das NRW-Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ unterstützt Sie als Unternehmen dabei, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Ihre Beschäftigten mit Pflegeverantwortung zu verbessern und gleichzeitig deren weitere Tätigkeit in Ihrem Unternehmen als Fachkräfte zu sichern. Das Landesprogramm vernetzt Betriebe zudem mit der Pflegeinfrastruktur vor Ort. Über dieses Programm können Sie sich und/oder Mitarbeitende auch als betriebliche Pflege-Guides qualifizieren lassen.

Broschüren:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2021): Nationale Demenzstrategie 

Umfassende Beratungsangebote für Betroffene und deren Angehörige, eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, aber auch eine demenzsensible medizinische und pflegerische Versorgung sind nur einige Eckpfeiler, zu denen die Bundesregierung gemeinsam mit Partnern aus Politik, Gesellschaft und Forschung eine Nationale Demenzstrategie entwickelt hat.

Landesprogramm NRW (2024): Vereinbarkeit von Beruf & Pflege – Informationen für Arbeitgeber und pflegende Beschäftigte

Das Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW hat die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in NRW zum Ziel. Durch die nachhaltige Unterstützung berufstätiger pflegender Angehöriger und damit die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit von pflegenden Mitarbeitenden wird ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet.

Competentia – Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln (2018): Beruf und Pflege vereinbaren. Informationen für Unternehmen und ihre Beschäftigten

Die Broschüre informiert kleinere und mittlere Unternehmen in der Region über die verschiedenen Möglichkeiten, ihre Beschäftigten im Fall einer Pflegebedürftigkeit von Angehörigen zu unterstützen.

Ihr Kontakt zu uns

Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung zu den verfügbaren Möglichkeiten können Sie uns gerne kontaktieren.

Rebecca Streckert beantwortet gerne Ihre Fragen.

Rebecca Streckert

Projektreferentin

Newsletter

Sie können den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter abbestellen. Wir verwenden ActiveCampaign als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an ActiveCampaign zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.